Crossdogging – Fydrich & Niewerth GbR
Sentrupskamp 11
48329 Havixbeck
Mail: info[at]crossdogging.de
Finanzamt Coesfeld– Steuernummer 312/5722/2762
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Crossdogging GbR – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglicher Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3.1 Eine Prüfung durch die Crossdogging Fydrich & Niewerth GbR wird durchgeführt, da Crossdogging ausschließlich von gewerbetreibenden Hundetrainern oder entsprechend organisierten Hundeschulen und Vereinen gebucht werden kann.
Eine Nutzung durch Privatpersonen ist nicht möglich.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist unter Punkt 5 beschrieben.
4.1 Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung des „Bezahlen"-Button nach Übermittlung des online ausgefüllten Formulars. Dieser Vertrag ist ein monatliches Abonnement in Höhe von 65 € brutto pro Monat.
4.2 Der Vertrag kann über den Button "Abo kündigen" unter "Mein Profil" gekündigt werden und zwar immer bis zu 14 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit.
4.3 Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie ist nur zulässig, wenn der Dienstleister erkennbar nicht in der Lage sein wird, seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nachzukommen. Kündigt der Auftraggeber dennoch vor Vertragsbeginn, ist der bis dahin entstandene Arbeits- und Verwaltungsaufwand des Dienstleisters auszugleichen. Hierfür wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 EUR vereinbart.
4.4 Die Zahlung wird jeweils am 1. Tag der nächsten Laufzeit ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlungsart wird bei Abschluss des Abonnements individuell festgelegt. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
4.5 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
4.6 Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Zusätzlich kann für den entstehenden administrativen Mehraufwand eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Zur Erfüllung des Vertrags wird das Crossdogging-Team folgende Leistungen erbringen:
5.1 Wöchentliche Vorbereitung und Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen für die Crossdoggingstunde in der kommenden Woche.
5.2 Aufführung der Crossdoggingergebnisse unter www.crossdogging.de, sofern die Ergebnisse der jeweiligen Hundeschule bis sonntags 23:59 Uhr in das Eingabeportal eingetragen wurden.
5.4 Bereitstellung unseres Logo zur Werbezwecken für die eigene Internetseite.
5.5 Unterstützung bei der Durchführung von Crossdogging auf Events, sowie die Bereitstellung der dafür benötigten Unterlagen.
5.6 Eigene individuelle Profilseite auf der Website www.crossdogging.de.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
6.1.1 Eine Zuwiderhandlung stellt eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen dar und kann zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen.
6.1.2 Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert zu vernichten und vom PC und sonstigen Medien zu löschen. Die weitere Nutzung der Aufgaben nach Beendigung des Vertrags ist nicht gestattet.
6.1.3 Die zur Verfügung gestellten Aufgaben dürfen von den Trainern nur in der zur Verfügung gestellten Kalenderwoche genutzt werden. Eine Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt und für andere Kurse außer denen, die dem Zwecke des Crossdogging unterliegen, sind nicht vorgesehen.
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes (7.1) gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung sowie für Ersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen, unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund.
8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und rechtlichen Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
Die teilnehmende Hundeschule verpflichtet sich, das im Rahmen der Zusammenarbeit erworbene Wissen und die vermittelten Inhalte des Crossdogging-Konzepts nicht zur Entwicklung, Durchführung oder Unterstützung eines konkurrierenden Angebots zu verwenden oder ein solches Angebot selbst zu gründen.
10.1 Es muss auf jegliche Art der Gewalt verzichtet werden. Wir setzen voraus, dass in dem Training ohne Hilfsmittel wie Stachel- und Stromhalsbänder und ähnlichem gearbeitet wird. 10.2 Die Verantwortung für die sichere Durchführung der Crossdoggingübungen sowie für das Wohlergehen der teilnehmenden Hunde liegt beim jeweiligen Trainer.
Für Verletzungen, die im Rahmen der Durchführung der Übungen entstehen, übernimmt das Crossdogging-Team keine Haftung.
10.3 Gesundheit geht vor Ruhm. Die Hunde dürfen nicht zu den Übungen gezwungen werden.
10.4 Dass die Hundeschule in der Vergabe der Punkte ehrlich handeln und die Aufgaben korrekt ausgeführt werden, sehen wir als Selbstverständnis. Da wir nicht jedes Training kontrollieren können, werden wir uns auf Ihr Wort verlassen.
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.